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Presseinformation vom 17. April 2019

Die Volltexte der nachfolgend genannten Entscheidungen erhalten Sie auf der Seite der Rechtsprechung der Niedersächsischen Justiz .
Dort können Sie unter "Suche" das jeweilige Aktenzeichen eingeben.
Weitere Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts ab Entscheidungsdatum 01.01.2000 können Sie dort ebenfalls finden. Ältere Entscheidungen finden Sie in einer Auswahl ab dem 01.01.1997 auf den Seiten des NWB-Verlags .


Az. 3 K 107/18– Urteil vom 23.01.2019
Zur (zeitnahen) Führung eines elektronischen Fahrtenbuches

Die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System reicht zur Führung eines Fahrtenbuches nicht aus. Neben dem Bewegungsprofil müssen die Fahrtanlässe ebenfalls zeitnah erfasst werden. Eine technische Lösung, die auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, kann nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden.

Nichtzulassungsbeschwerde – BFH-Az.: VI B 25/19 ________________________________________________________________________

Az. 7 K 128/15– Urteil vom 12.10.2018
Verfassungsmäßigkeit der Abgeordnetenpauschale

Unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze fehlt es an der für eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG notwendigen Entscheidungserheblichkeit. Selbst wenn die Regelung des § 3 Nr. 12 EStG i.V.m. § 12 AbgG dem Grunde und/oder der Höhe nach wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verfassungswidrig wäre, ist es nach Auffassung des Senats unter keinem denkbaren Gesichtspunkt möglich, die Regelungen über die Steuerfreiheit der Abgeordnetenpauschale so auf die Besteuerung der Kläger zu übertragen, dass es bei diesen zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung käme.

Nichtzulassungsbeschwerde – BFH-Az.: VIII B 42/19 ________________________________________________________________________

Az. 11 K 266/16– Urteil vom 07.03.2019
Umsatzsteuerfreie Vermietung an Prostituierte
Die Vermietung von möblierten Zimmern und Wohnungen zum Zwecke der Ausübung der Prostitution und gleichzeitig zum Wohnen ist gem. § 4 Nr. 12 Buchstabe a) UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn nicht weitere Leistungen der Grundstücksüberlassung ein Gepräge geben, das eine umsatzsteuerfreie Vermietung ausschließt.

Revision eingelegt – BFH-Az.: XI R 4/19 ________________________________________________________________________

Az. 11 K 23/18– Urteil vom 07.03.2019
Durchschnittssatzbesteuerung und Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Die Vereinbarung eines über dem Marktpreis liegenden Entgelts stellt auch dann keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn der Lieferer die mit dem Vorsteuerabzug korrespondierende Umsatzsteuerschuld aufgrund von § 24 UStG nicht an das Finanzamt erbringen muss.

vorläufig nicht rechtskräftig

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Az. 11 K 87/18– Urteil vom 30.01.2019
Anteilige Vorsteuerkürzung bei Finanzierung durch echte, nicht steuerbare Zuschüsse der Gesellschafter

Finanziert sich eine GmbH teilweise durch echte Zuschüsse der Gesellschafter kommt für den Vorsteuerabzug eine anteilige Kürzung entsprechend dem Anteil der Zuschüsse am Gesamtumsatz in Betracht.

rechtskräftig


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels

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