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Presseinformation vom 16. Januar 2019

Die Volltexte der nachfolgend genannten Entscheidungen erhalten Sie auf der Seite der Rechtsprechung der Niedersächsischen Justiz .
Dort können Sie unter "Suche" das jeweilige Aktenzeichen eingeben.
Weitere Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts ab Entscheidungsdatum 01.01.2000 können Sie dort ebenfalls finden. Ältere Entscheidungen finden Sie in einer Auswahl ab dem 01.01.1997 auf den Seiten des NWB-Verlags .


Az. 3 K 15/18 – Urteil vom 05.12.2018

Werbungskosten bei Taxifahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Aufwendungen für Besuchsreisen des anderen Elternteils ins Ausland

Nur Aufwendungen für Fahrkarten des regelmäßig verkehrenden öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs im Linienverkehr sind ausnahmsweise nach § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG statt der Entfernungspauschale als Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abziehbar. Tatsächliche Kosten für solche Fahrten mit Taxen im Gelegenheitsverkehr sind im In- und Ausland abweichend von der Rechtsprechung anderer Finanzgerichte nicht anstelle der Entfernungspauschale zum Abzug zugelassen. Aufwendungen für Besuchsreisen des anderen Elternteils zum gemeinsamen Kind ins Ausland können auch beim Wegzug ins Ausland von dem weggezogenen Elternteil nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.

Revision zugelassen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels

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