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Niedersächsisches Finanzgericht hatte im Jahr 2014 bundesweit die kürzesten Verfahrenslaufzeiten

Das Statische Bundesamt hat jetzt u.a. Daten zum Arbeitstempo der Finanzgerichte im Jahr 2014 veröffentlicht. Danach steht das Niedersächsische Finanzgericht bei den Klagen mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 8,6 Monaten mit Abstand an der Spitze der Finanzgerichte in Deutschland.

Das Handelsblatt schrieb dazu am 27.1.2016:
„Platz 1: Niedersachsen
Das Finanzgericht in Niedersachsen ist in Sachen Tempo Branchenführer in Deutschland. In keinem anderen Bundesland werden die Verfahren in Finanzangelegenheiten so schnell abgearbeitet. (…)“

Ein Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt macht das deutlich. Bundesweit dauerten die Klageverfahren vor den Finanzgerichten erheblich länger, nämlich 15,4 Monate. In einigen Bundesländern lag die Verfahrensdauer sogar bei mehr als 20 Monaten.

Die positive Entwicklung setzt sich beim Niedersächsischen Finanzgericht auch bei denjenigen Klageverfahren fort, in denen ein Urteil in der Sache ergangen ist: Diese Verfahren konnte das Niedersächsische Finanzgericht 2014 in etwas mehr als einem Jahr (12,6 Monate) abschließen, während es im Bundesdurchschnitt fast zwei Jahre (22,5 Monate) dauerte.

Auch Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wurden in Niedersachsen zügig erledigt. Diese Verfahren dauerten durchschnittlich 3,5 Monate, während der Bundesdurchschnitt bei 3,7 Monaten lag.

Das Niedersächsische Finanzgericht wird in den nächsten Tagen die Geschäftszahlen für das Jahr 2015 veröffentlichen. Schon jetzt ist absehbar, dass sich die Verfahrenslaufzeiten trotz des Umzugs des Finanzgerichts in das Fachgerichtszentrum Hannover nur unwesentlich verlängert haben.

Dr. Jörg Grune
Richter am Finanzgericht
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels

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